Beratung Planung Begleitung

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Fördermittelberatung und Beantragung 

Der Bund stellt Fördergelder für effiziente Sanierungsmaßnahmen im Rahmen unterschiedlicher Programme zur Verfügung. Auf diese Weise wird Ihr Beitrag zur Energiewende honoriert. Wir zeigen Ihnen, welche der verfügbaren Programme und deren unterschiedliche Anforderungen für Ihre Pläne am besten geeignet sind und führen auch deren Beantragung durch. 

Die Förderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Träger der beiden Institute ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi).

Zur Einführung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) durch das BMWi wurden die bestehenden Programme in der BEG zusammengefasst, neu strukturiert, vereinfacht und die Förderung wurde erhöht.

Zudem gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen.

BAFA

Die Zuschuss-Förderung für die Sanierung von Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen ist vollständig in Hände des BAFA übergegangen (BEG EM). Dadurch bietet das BAFA seit 01.01.2021 erhöhte Förderung für Heizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen) und die Gebäudehülle. Außerdem beinhaltet das BEG eine erhöhte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung (Energieberatung).

Die Einbindung eines in der dena Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgeführten Energieeffizienz Experten ist weitestgehend erforderlich.


Finanzamt

Ein weiteres Instrument der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Immobilie ein mindestens 10 Jahre altes Ein- oder Zweifamilienhaus ist und vom Besitzer bewohnt wird. Der maximale Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Gesamtkosten, was maximal 40.000 Euro entspricht. Gefördert werden sämtliche Gewerke, die bei der der KfW oder dem BAFA förderfähig sind.

Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Geschossdecken, Fassade, Keller, Fenster und Türen), die Modernisierung / Optimierung der Heizung, die Installation / Modernisierung einer Lüftungsanlage sowie die Installation digitaler Steuerungssysteme (Smart Home). Dabei bestehen die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei KfW und BAFA. Um deren Einhaltung und die Qualität der Maßnahmen zu garantieren, empfiehlt es sich, neben einem Steuerberater schon in der Planungsphase auch einen Energie-Effizienz-Experten einzubinden. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

Photovoltaik

Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder im Garten hat, der kann für den selbst produzierten Stromüberschuss ebenfalls eine Förderung erhalten. Diese erfolgt in Form einer Einspeisevergütung, die für 20 Jahre nach der Installation festgeschrieben ist. Allerdings sinkt der Festbetrag von Monat zu Monat, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Installation einer PV-Anlage zu beeilen.

Welche Förderung Sie wählen, hängt natürlich maßgeblich davon ab, welche Sanierungsmaßnahmen Sie planen.

Soll es eine Komplettsanierung, oder eine durch Einzelmaßnahmen aufbauende Schritt für Schritt Sanierung werden.

Kommt eher ein Zuschuss oder ein Kredit in Frage, auch das muss grundsätzlich geprüft werden.

Wir erkennen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie Sie die höchsten Förderbeträge erhalten können.

Natürlich kümmern wir uns, wenn gewünscht, auch um die jeweilige Beantragung zur Förderung und halten Ihnen den Rücken frei.

Dabei gilt folgendes zwingend zu beachten:

Die jeweiligen Anträge sind beim BAFA  immer vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Beratung und Fachplanung können vorher durchgeführt werden.

 
 
 
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